Im aktuellen Landesumweltwettbewerb "Alt und Jung für eine umweltgerechte und zukunftsfähige Entwicklung" geht es um generationsübergreifende Bildungsprojekte, die für einen Brückenschlag zwischen Jung und Alt stehen. Darüber hinaus möchte der Wettbewerb die Bedingungen für ein freiwilliges bürgerschaftliches Engagement verbessern und zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten motivieren. Dieser Wettbewerb führt eine langjährige Tradition fort, die bereits 1995 mit dem Kommunalen Umweltwettbewerb begann. Stand in den Jahren 1995 bis 1999 zunächst der kommunale Umweltschutz im Mittelpunkt, so kam es 2001/2002 unter dem Titel "Agenda 21 in Mecklenburg-Vorpommern - vom Leitbild zur Umsetzung" zu einer thematischen Aufweitung. Der Landesumweltwettbewerb wird nach derzeitigem Stand (Juni 2011) nicht fortgesetzt
Die Agenda 21 ruft in dem Kapitel 28 "Initiativen der Kommunen zur Unterstützung des Agenda 21" die Kommunen auf, für ihre Bereiche Lokale Agenden zu entwickeln. Ziel ist es u.a. bürgergesellschaftliche Kompetenzen zur Lösung regionaler und globaler Umweltprobleme zu nutzen. Damit eng verbunden ist der partizipatorische Charakter vieler Projekte. Mit der Lokalen Agenda 21 gelingt es zunehmend, die Menschen an der Ausgestaltung ihrer Lebensräume zu beteiligen.
Im August 2001 vereinbarte die Landesregierung, vertreten durch die damaligen Wirtschafts- und Umweltminister, mit den Wirtschaftsverbänden (den Industrie- und Handelskammern zu Neubrandenburg, Rostock und Schwerin, den beiden Handwerkskammern sowie der Vereinigung der Unternehmensverbände e.V.) die Gründung der Umweltallianz Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem Jahr 2009 unterstützt ebenfalls der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern als weiterer Träger die Umweltallianz. Als freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinbarung soll sie die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern ebenso erhöhen, wie zum Erhalt der intakten Naturausstattung beitragen. Sie bietet Unternehmern des Landes eine Plattform, sich in politische Fragestellungen einzubringen. An der Umweltallianz Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich derzeit (2011) 71 Unternehmen aus verschiedenen Branchen.
In Umsetzung des Regionalen Raumordnungsprogrammes Westmecklenburg wurde zur Stärkung und nachhaltigen Entwicklung des "besonders schwach strukturierten Ländlichen Raumes" im Südosten des Landkreises Parchim ein integriertes Entwicklungskonzept erarbeitet. Ziel des Konzeptes war es, vor allem unter stärkerer Nutzung der eigenen Potenziale die wirtschaftlichen und sozialen Ansprüche der Region mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen und insbesondere gemeinsam mit den regionalen und örtlichen Akteuren Entwicklungsprojekte mit Arbeitsmarkteffekten herauszuarbeiten und deren Umsetzung auf den Weg zu bringen. Damit soll insbesondere ein Beitrag zur Entwicklung von Gewerbe und Dienstleistungen, der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Tourismus und der Infrastruktur einschließlich des Verkehrs geleistet werden. Der Bearbeitungsraum umfasst die Region Lübz - Ruhner Berge mit insgesamt 21 Landgemeinden der Ämter Ture, Marnitz, Teilen des Amtes Parchim-Land (Gemeinde Ziegendorf, Herzfeld, Karrenzin, Groß Godems, Stolpe) sowie der Stadt Lübz. Das Entwicklungskonzept gliedert sich in folgende eigenständige Aufgabenkomplexe: - Bewertung der regionalen Entwicklungspotenziale und Stärken-Schwächen-Analyse - Leitbild, Hauptentwicklungsziele und Entwicklungsstrategien - Entwicklungs- und Handlungskonzept - Erarbeitung von Projektpässen für die Entwicklungsprojekte/Leitprojekte - Aufbau regionaler Partnerschaften - Endfassung Insgesamt wurden in der Projektphase für 21 Projektvorschläge aus den Handlungsfeldern Bevölkerung/Siedlungsstruktur, Wirtschaft/Landwirtschaft und Tourismus/Naturraum Projektpässe erarbeitet und darin Aussagen zu Umsetzungsstrategien und Realisierungsmöglichkeiten getroffen.
Mit dem System lässt sich der gesamte Bewerbungs- und Auswahlprozess der FÖJ-Bewerber/innen (in Hamburg) im Internet abwickeln. Bewerber/innen werden bei der online-Anmeldung unterstützt und haben ständig einen Einblick in den Stand ihres Bewerbungsverfahrens. Die FÖJ-Stellen-Anbieter haben einen Überblick über ihre Stellen und die eingehenden Bewerbungen. Die BSU bekommt die Möglichkeit, den gesamten Ablauf online zu steuern und hat stets einen aktuellen Stand sämtlicher Bewerbungsabläufe. Alle Informationen im System sind miteinander vernetzt. ¿ Die Bewerber können aus Ihrer Auswahlliste der Stellen zur Beschreibung der Stelle und den Kontaktdaten gelangen. ¿ Die BSU erhält eine Liste der Stellen. Hinter jeder Stelle liegt dann eine Liste der bisher zugeordneten Bewerber. Die Bewerber wiederum sind mit der Liste der Stellen verknüpft, für die sie sich bewerben. Zu jeder der Stellen kann der aktuelle Entscheidungsstatus aufgerufen werden. ¿ Die Stellenanbieter erhalten eine Liste ihrer Stellen und einen Überblick über ihre Bewerber/innen. Sie können im geschlossenen System mit ihnen kommunizieren. Alle Entscheidungsprozesse werden den Benutzern über eine Nachricht im geschlossenen System mitgeteilt. Diese Nachrichten werden im System gespeichert. Per Mail werden die Benutzer auf eine im System vorliegende neue Nachricht hingewiesen.
Das zentrale Planungsinformationssystem der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der Bezirksverwaltungen wird als Planungsinfrastruktur modular weiterentwickelt. Im Modul PLIS-GeoDB werden aktuelle digitale georeferenzierte Planwerke, Abgrenzungen und Verordnungen des Bau- und Planungsrechtes (Bebauungspläne auf Basis des BauGB / BBauG sowie Planwerke auf Basis alten Planrechtes: Baustufenpläne, Durchführungspläne, Teilbebauungspläne) erfasst und als Bestandteil der Geodateninfrastruktur der FHH zentral in einer Geofachdatenhaltungskomponente in einer einheitlichen semantischen Struktur vorgehalten. Damit ist gewährleistet, dass für alle in der FHH vorgehaltenen Auskunfts- und Monitoringsysteme, Beteiligungs- und Baugenehmigungsverfahren, die Bauleitpläne als Informationsbasis benötigen, eine einheitliche und dokumentierte Datenbasis zur Verfügung gestellt werden kann. Diese zentrale Datenhaltung erlaubt aber gleichzeitig eine dezentrale Fortführung und Pflege der Datenbestände durch den jeweiligen Sachbearbeiter an seinem Arbeitsplatz mit den dort zur Verfügung stehenden GIS/CAD- Arbeitsplätzen und ¿ Systemen (z. B. WS Landcad, ArcGIS), setzte aber die Entwicklung und Einrichtung vereinheitlichter und abgestimmter Datenaustausch- und Aktualisierungsprozesse voraus. Die Verantwortlichkeit sowie der technische Zugriff auf die Daten verbleiben bei den Dateneigentümern.
Im Themengebiet "Waldfunktionen" werden flächenhafte Informationen über ausgewählte Funktionen der Waldflächen in Hamburg dargestellt. Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen. Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen. Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen. Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015. Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als 1. Erholungswälder 2. Schutz vor Erosionen 3. regionaler Klimaschutzwald und 4. Sichtschutzwald. Zu 1. Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts. Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind. Zu 2. Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf - winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen, - wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder - auf künstlich aufgeschütteten Böden stocken. Zu 3. Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können. Zu 4. Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die - vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die - Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren.
Naturwaldreservate (Naturwald-Programm) Naturwald-Programm der Landesforstverwaltung; Ausweisung, Betreuung und Untersuchung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen in Mecklenburg- Vorpommern. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat am 5. Dezember 1995 die Ziele und Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hier wurde festgelegt, die Naturwaldreservatsforschung durch die Landesforstverwaltung zu betreiben. Mit der Ausweisung und Unterhaltung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen beteiligt sich die Landesforstverwaltung an primär waldökologischer Forschung, wie sie bundesweit schon länger betrieben wird, wobei die Untersuchungsobjekte unter verschiedenen Bezeichnungen (Bannwälder, Naturwaldzellen, Naturwälder etc.) geführt werden. Die Auswahl repräsentativer Waldflächen und die Einstellung jeglicher Maßnahmen ("Urwälder von Morgen") lassen erkennen, welche Bedeutung der waldökologischen Forschung auf diesen Flächen für die naturnahe Bewirtschaftung und auch im Hinblick auf die verschiedenen Belange des Naturschutzes im Wirtschaftswald zukommt. Das Naturwald-Programm unterstützt weitgehend die Leitlinien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die auf europäischer und internationaler Ebene (wie z. B. auf den Europäischen Ministerkonferenzen von Helsinki 1993 und Lissabon 1998) beschlossen wurden. Mit Stand 01.01.2010 sind im Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommerns 35 Naturwaldreservate mit einer Waldfläche von insgesamt 1400 ha ausgewiesen. Begriffsbestimmungen Naturwaldreservate (NWR) sind Waldflächen, die in ihrer Entwicklung sich selbst überlassen bleiben. Alle Störungen ihres Zustandes und der ablaufenden natürlichen Prozesse werden hier vermieden. Naturwaldvergleichsflächen (NWV) sind naturnah zu bewirtschaftende Waldflächen, die einem unmittelbaren Vergleich mit NWR auf der Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen dienen. Sie weisen ähnliche Standorts- und Bestockungsverhältnisse wie die NWR auf, denen sie räumlich zugeordnet werden. NWR und zugeordnete NWV werden generell als Untersuchungseinheit (NWR/V) betrachtet.