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  • Die Eingriffsregelung ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der "Normal–Landschaft" greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Ausgleichs– und Ersatzmaßnahmen werden häufig als Kompensationsmaßnahmen zusammengefaßt.

  • Dargestellt sind die Flächen, die für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen

  • Punktuelle Darstellung der Bauvorhaben im Außenbereich seit 1990. Dargestellt werden die Vorgänge, die bei der Abt. Umwelt des Kreises Gütersloh in der EDV erfasst und bearbeitet wurden (keine Bagatellfälle).

  • Fotodokumentation zur Fauna, Flora, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen, Naturschutzprojekten und zur Eingriffsregelung aus dem Zuständigkeitsbereich des StALU WM Schwerin ständige Aktualisierung im Bereich von Westmecklenburg

  • Darstellung der festgesetzten Kompensationsflächen im Kreis Gütersloh

  • Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft:Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

  • Ausgleichsflächen im Kreis Stormarn

  • Abgrenzung der Ökokontoflächen im Kreis Stormarn

  • Das Dezernat 200 "Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft" nimmt die vollzugsbehördlichen Aufgaben des Naturschutzes im Bereich der Küstengewässer war. Daneben werden fachliche Stellungnahmen im Rahmen von Flächennutzungsplänen, Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie zu Landschaftsplänen erarbeitet. Ferner liefert das Dezernat Beiträge für die fachlichen Grundlagen der Landschaftsplanung und zur übergeordneten Landschaftsplanung.

  • Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die Stadt Jarmen ist über eine geführte ortsnahe Umgehungsstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten, das heißt, Verkehrsströme der Bundesstraßen 110 sollen weitgehend um die Stadt geführt werden. Für die ortsnahe Umgehungsstraße wurden mehrere Varianten untersucht.

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