From 1 - 10 / 170
  • Dieser Dienst stellt die für die ELWAS-Web Anwendung benötigten Kartenlayer der älteren Versionen der Gebiete nach §13 / 13a Düngeverordnung zur Verfügung (eutrophierte Gebiete, mit Nitrat belastete Gebiete, betroffene Feldblöcke).

  • Die Gewässerstruktur (auch: Gewässermorphologie oder Hydromorphologie) umfasst die morphologischen Eigenschaften eines Gewässers. Dazu zählen zum Beispiel der Verlauf des Gewässers (mäandrierend, gestreckt), das Sohlsubstrat (Kies, Sand), die Fließgeschwindigkeit, die Uferbeschaffenheit etc. Strukturvielfalt bedeutet auch Artenvielfalt, da unterschiedliche Lebensraumansprüche verschiedener Gewässerorganismen erfüllt werden können. Die Gewässerstruktur wurde in NRW im Abstand von 100 m erfasst. Eine entsprechende Kartieranleitung des LANUV liegt vor. Die Gewässerstrukturklasse kennzeichnet die Gewässerstruktur im Vergleich zum potenziellen naturraumtypischen Zustand. Veränderungen der Gewässerstruktur haben Auswirkungen darauf, inwieweit ein Gewässer in der Lage ist, in dynamischen Prozessen sein Bett zu verändern und als Lebensraum für aquatische und amphibische Organismen zu dienen. Die hier gezeigten Daten stammen aus der landesweiten Kartierung 2011-2013 sowie den zwischen 2016 und 2020 erfassten aktualisierten Daten im Rahmen von Neu-/Nachkartierungen der Gewässerstruktur. Neu-Kartierungen bezeichnen Kartierungen von neu-angelegten oder veränderten Gewässerverläufen (z. B. durch hydromorphologische Umsetzungsmaßnahmen) ohne vorliegende Gewässerstrukturdaten; Nachkartierungen bezeichnen das Ersetzen, Aufnehmen oder Komplementieren bestehender Gewässerstrukturdaten.

  • Der WMS-Dienst Grundlagendaten der mit Nitrat belasteten Gebiete nach §13a Düngeverordnung enthält die zur Erstellung der Gebiete nach §5, §13a Düngeverordnung und §38a WHG verwendeten Grundlagendaten. Dazu gehören: Grundwasserkörper (GWK), Zustand der GWK hinsichtlich Nitrat, Die Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung nach §7 AVV Gebietsausweisung (GeA), Die Ermittlung der potentiellen Nitratausträge gemäß §8 AVV GeA

  • Grundlage für die in dieser Karte dargestellten Werte ist das rasterzellenbasierte Wasserhaushaltsmodell mGROWA (Forschungszentrum Jülich), welches als Eingangsdaten Klima, Landnutzung, Topographie, Bodenkarte sowie Geologische Karten verwendet. In mGROWA wird zunächst der Gesamtabfluss in täglicher Auflösung auf Basis der jeweiligen Niederschlagsmenge und der berechneten tatsächlichen Verdunstung bilanziert. Dabei wird die Wasserspeicherung und Sickerbewegung in bis zu 5 Bodenschichten sowie ggf. möglicher kapillarer Aufstieg aus dem Grundwasser berücksichtigt. Die berechneten Tageswerte werden nachfolgend auf Monate, Jahre oder längere Zeiträume aggregiert (hier 1981-2010, 1991-2020, 2011-2020). Nachfolgend wird der Gesamtabfluss in die Abflusskomponenten Direktabfluss und Grundwasserneubildung aufgeteilt. Unter Grundwasserneubildung wird der Teil des Gesamtabflusses verstanden, der als infiltrierendes Sickerwasser dem Grundwasser zugeht. Die Netto-Grundwasserneubildung berücksichtigt mögliche Verdunstungsverluste infolge vom kapillarem Aufstieg aus dem Grundwasser. Im mehrjährigen Mittel kann die Netto-Grundwasserneubildung dem mehrjährigen grundwasserbürtigen Abfluss (Basisabfluss) gleichgesetzt werden. Eine detaillierte Beschreibung des mGROWA-Modells und der genutzten Eingangsdaten enthält: LANUV-Fachbericht 110, Teilbericht IIa, link: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30110b.pdf Enthaltene Datensätze (Rasterkarten): (Netto-)Grundwasserneubildung Langjährige Mittelwerte (1981-2010, 1991-2020, 2011-2020) berechnet durch FZ Jülich (Stand 2021)

  • In der Klimaanalyse NRW wird die klimatische Situation flächendeckend in NRW erfasst, dargestellt sowie die (thermisch) belasteten Siedlungsräume (=Wirkräume) identifiziert und von entsprechenden Ausgleichsflächen abgegrenzt und bewertet. Die Karte stellt die Klimatope (= mikroklimatisch einheitliche räumliche Einheiten) nach VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1 dar. Die Klimatope wurden automatisiert aus der Flächennutzung, der Bebauung und dem Versiegelungsgrad abgeleitet. Klimatope geben Hinweise, in welchen Bereichen nächtliche Überwärmungen während autochthonen Wetterlagen auftreten können.

  • In der Klimaanalyse NRW wird die klimatische Situation flächendeckend in NRW erfasst, dargestellt sowie die (thermisch) belasteten Siedlungsräume (=Wirkräume) identifiziert und von entsprechenden Ausgleichsflächen abgegrenzt und bewertet. Die Klimaanalyse wurde in Anlehnung an VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1 durchgeführt. Die Karte zeigt die Bewertung der thermischen Belastung der Siedlungsfläche anhand der Lufttemperatur sowie die Bewertung der Ausgleichsfunktion der Grün- und Freiflächen anhand der Kaltluftproduktion für eine sommerliche Wetterlage um 4 Uhr morgens. Als meteorologische Eingangsdaten wurde ein für NRW typischer Sommertag (u. a. mit einer Temperatur von 20 °C um 21 Uhr) angenommen sowie die Flächennutzung, der Versiegelungsgrad und die Bebauung zugrunde gelegt. Die Karte wurde durch eine Simulation mit dem Modell FITNAH im 100 m × 100 m Raster erstellt und auf ATKIS-Baublöcke übertragen.

  • Der WMS-Dienst Erneuerbare Energien stellt die Anlagen der Erneuerbaren Energien Biomasse, Freiflächenphotovoltaik, Wasserkraft und Windkraft dar. Darüber hinaus werden die Anlagen von Klärgas und Grubengas dargestellt, die aber streng genommen nicht zu den Erneuerbaren Energien zählen, jedoch in hohem Maße zum Klimaschutz beitragen. Dargestellt sind alle Anlagen bis zum 07.08.2023.

  • In der Klimaanalyse NRW wird die klimatische Situation flächendeckend in NRW erfasst, dargestellt sowie die (thermisch) belasteten Siedlungsräume (=Wirkräume) identifiziert und von entsprechenden Ausgleichsflächen abgegrenzt und bewertet. Die Klimaanalyse wurde in Anlehnung an VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1 durchgeführt. Die Karte zeigt die Bewertung der thermischen Belastung der Siedlungsfläche sowie der Grün- und Freiflächen anhand der Physiologisch Äquivalenten Temperatur (PET) für eine sommerliche Wetterlage um 15 Uhr nachmittags. Als meteorologische Eingangsdaten wurde ein für NRW typischer Sommertag (u. a. mit einer Temperatur von 20 °C um 21 Uhr) angenommen sowie die Flächennutzung, der Versiegelungsgrad und die Bebauung zugrunde gelegt. Die PET ist ein thermischer Index, der verschiedene Einflussfaktoren auf das thermische Empfinden zusammenfasst. Die Karte wurde durch eine Simulation mit dem Modell FITNAH im 100 m × 100 m Raster erstellt und auf ATKIS-Baublöcke übertragen.

  • In der Klimaanalyse NRW wird die klimatische Situation flächendeckend in NRW erfasst, dargestellt sowie die (thermisch) belasteten Siedlungsräume (=Wirkräume) identifiziert und von entsprechenden Ausgleichsflächen abgegrenzt und bewertet. Die Klimaanalyse wurde in Anlehnung an VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1 durchgeführt. In der Karte „Betroffene Bevölkerung“ Ist-Zustand wird der Anteil der Menschen pro Gemeinde in Prozent dargestellt, die laut Klimaanalyse Gesamtbetrachtung in Bereichen mit einer "ungünstigen thermischen Situation" oder einer "sehr ungünstigen thermischen Situation" leben. In der Karte „Betroffene Bevölkerung“ Klimawandel-Vorsorge werden zusätzlich auch die Bereiche, die in der Klimaanalyse Gesamtbetrachtung als Klimawandel-Vorsorgebereich ausgezeichnet sind, berücksichtigt. Grundlage für die Bevölkerungszahlen sind die Einwohnerdaten aus der ZENSUS-Erhebung von 2011, die in einer Auflösung von 100 m × 100 m vorliegen und mit den belasteten Gebieten verschnitten wurden.

  • Überschwemmungsgebiete sind für den Hochwasser- und Gewässerschutz bedeutende Gebiete, die in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind; sie werden auf Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Maßnahmen und Veränderungen der Erdoberfläche innerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete, bedürfen einer Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 113 Landeswassergesetz (LWG) durch die zuständige Behörde. Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Dies erfolgt durch Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 112 LWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe § 76 WHG). Die so festgesetzten Überschwemmungsgebiete dienen u. a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen. In Überschwemmungsgebieten kann es bzgl. Bebauung Restriktionen geben und ggf. weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert wird. Näheres regeln die jeweiligen Festsetzungsverordnungen. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.

Barrierefreiheit | Datenschutz | Impressum