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  • Darstellung der Lage von nitratbelasteten Gebieten nach Sächsischer Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO).

  • Darstellung der Lage von nitratbelasteten Gebieten nach Sächsischer Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO).

  • Darstellung der Lage von nitratbelasteten Gebieten nach Sächsischer Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO).

  • Gebiete in denen über landwirtschaftliche Zusatzberatung die Nährstoffeinsätze optimiert werden sollen. Ziel ist die Einhaltung des Grenzwertes für Nitrat (< 50 mg/l)

  • Der Kartendienst (WFS Gruppe) stellt die Nitratkulisse des Saarlandes dar.:Änderungen der aktuellen Nitratkulisse zur vorherigen Nitratkulisse.

  • Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Änderungen der aktuellen Nitratkulisse zur vorherigen Nitratkulisse. Die bisherige Kulisse nach AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 3. November 2020 wird ihre Gültigkeit verlieren. Mit der Änderung wird die AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 10. August 2022 umgesetzt. Nach der Verkündung der Verordnung zur Neufassung der Saarländischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung gilt die hier abgebildete, neuste, Kulisse. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

  • Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt die Nitratkulisse des Saarlandes dar.:Änderungen der aktuellen Nitratkulisse zur vorherigen Nitratkulisse.

  • Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. Damit ist auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten (AVV GeA; in Kraft getreten am 17.08.2022) zum 30.11.2022 eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat in Kraft getreten, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht. Landwirtschaftliche Flächen sind nach der novellierten AVV GeA als mit Nitrat belastetes Gebiet auszuweisen, wenn sie innerhalb eines mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpers nach Grundwasserverordnung liegen und zugleich die Flächen innerhalb der interpolierten Grenzwerte des SIMIK+ Verfahrens bzw. im angrenzenden Einzugsgebiet von Trinkwasser- oder Heilquellenentnahmestellen liegen und einen Flächenanteil von mindestens 20 % an dem ermittelten Gebiet besitzen. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung. Innerhalb dieser Kulisse müssen zusätzliche bzw. ergänzende Anforderungen nach DüV und ThürDüV umgesetzt werden. Die Zuschnitte der Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht. Änderungen von Zuschnitten der Referenzparzellen zwischen den Stichtagen wirken sich somit erst ab dem folgenden 01.02. auf die Attributierung aus.

  • Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die bisherige Kulisse nach AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 3. November 2020 wird ihre Gültigkeit verlieren. Mit der Änderung wird die AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 10. August 2022 umgesetzt. Nach der Verkündung der Verordnung zur Neufassung der Saarländischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung gilt die hier abgebildete, neuste, Kulisse. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert