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  • Standorte der Schafhalter im Landkreis Diepholz

  • Das Thema gibt einen Überblick über im Landkreis MSE bekannt gewordene Vorfälle, die mit dem Wolf in Zusammenhang stehen. Die Vorfälle werden kategorisiert in: - Rissvorfall Nutztier - Nahbegegnung Mensch - Sichtung Wolf oder Totfund

  • Orte mit Wolfverdachts- und Wolfvorkommen im Landkreis Diepholz; falls am Verdachtsort ein Foto gemacht worden ist, so wird es in der Datenbank abgespeichert; tagesaktulle Daten

  • Zusammengestellt vom Bundesamt für Naturschutz nach den Monitoringdaten der Bundesländer. Das Monitoringjahr bezieht sich immer auf den Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres.

  • Download des Datenbestands "Wolfsnachweise in NRW" als Atom-Feed.

  • Geodatendienst für die Wolfsnachweise in einer Auflösung von 10 x 10 km.

  • Die hier veröffentlichte Karte zeigt erste "nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten".

  • Die "Wolfsgebiete i.S.d. Schadensausgleichs" stellen die Territorien standorttreuer Wölfe mit einer Pufferzone dar. Dazu wird ein 15 km Radius um jeden Nachweis dieser Wölfe gezogen. Somit umfassen die Wolfsgebiete einen deutlich größeren Bereich als das eigentliche Wolfsterritorium. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf (FöRIHW) sind Nutztierhalter in den ausgewiesenen Wolfsgebieten dazu aufgefordert, ihre Weidetiere entsprechend zu schützen. Um bei Schäden durch Wölfe Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen zu können, müssen innerhalb eines Jahres angemessene und zumutbare Präventionsmaßnahmen im Sinne eines „Grundschutzes“ ergriffen werden. Per Mausklick auf ein Wolfsgebiet kann die jeweilige Jahresfrist in der Karte angezeigt werden. Nähere Informationen zum „Grundschutz" entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur FöRIHW (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_4_U_11130).

  • Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (Wolf) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Zusammengestellt vom Bundesamt für Naturschutz nach den Monitoringdaten (2023-2024) der Bundesländer. Das Monitoringjahr bezieht sich immer auf den Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres.

  • Die Zuwendungen im Rahmen der Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf (FöRIHW) gelten ausschließlich in den hier dargestellten Förderkulissen. Es gibt eine Förderkulisse für Zäune und eine Förderkulisse für Herdenschutzhunde.