Standorte der Schafhalter im Landkreis Diepholz
Das Thema gibt einen Überblick über im Landkreis MSE bekannt gewordene Vorfälle, die mit dem Wolf in Zusammenhang stehen. Die Vorfälle werden kategorisiert in: - Rissvorfall Nutztier - Nahbegegnung Mensch - Sichtung Wolf oder Totfund
Orte mit Wolfverdachts- und Wolfvorkommen im Landkreis Diepholz; falls am Verdachtsort ein Foto gemacht worden ist, so wird es in der Datenbank abgespeichert; tagesaktulle Daten
Zusammengestellt vom Bundesamt für Naturschutz nach den Monitoringdaten der Bundesländer. Das Monitoringjahr bezieht sich immer auf den Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres.
Download des Datenbestands "Wolfsnachweise in NRW" als Atom-Feed.
Geodatendienst für die Wolfsnachweise in einer Auflösung von 10 x 10 km.
Die Zuwendungen im Rahmen der Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf (FöRIHW) gelten ausschließlich in den hier dargestellten Förderkulissen. Es gibt eine Förderkulisse für Zäune und eine Förderkulisse für Herdenschutzhunde.
Die Förderkulisse für Herdenschutzhunde stellt die Gemeinden dar, in denen die Anschaffung von Herdenschutzhunden im Rahmen der Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf (FöRIHW) mit bis zu 3.000 € pro Hund gefördert wird. Aufgrund der längeren Anlaufzeit zur Integration der Hunde in die Betriebe und die Nutztierherden gilt diese Förderkulisse in einem größeren Gebiet als die Förderkulisse für Zäune.
Die hier veröffentlichte Karte zeigt erste "nicht zumutbar schützbare Weidegebiete". Eine Einstufung als "nicht schützbares Weidegebiet" durch die Weideschutzkommission hat zur Folge, dass im Falle von dortigen Wolfsübergriffen auf Nutztiere auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen innerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete Ausgleichszahlungen erfolgen und weitergehende Managementmaßnahmen geprüft werden können. Weitere Flächen überprüft die Weideschutzkommission in Kartierungen vor Ort, die Karte wird je nach Projektfortschritt laufend aktualisiert.
Die "Wolfsgebiete i.S.d. Schadensausgleichs" stellen die Territorien standorttreuer Wölfe mit einer Pufferzone dar. Dazu wird ein 15 km Radius um jeden Nachweis dieser Wölfe gezogen. Somit umfassen die Wolfsgebiete einen deutlich größeren Bereich als das eigentliche Wolfsterritorium. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf (FöRIHW) sind Nutztierhalter in den ausgewiesenen Wolfsgebieten dazu aufgefordert, ihre Weidetiere entsprechend zu schützen. Um bei Schäden durch Wölfe Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen zu können, müssen innerhalb eines Jahres angemessene und zumutbare Präventionsmaßnahmen im Sinne eines „Grundschutzes“ ergriffen werden. Per Mausklick auf ein Wolfsgebiet kann die jeweilige Jahresfrist in der Karte angezeigt werden. Nähere Informationen zum „Grundschutz" entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur FöRIHW (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_4_U_11130).