Die Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) und die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) des NATURA 2000 - Netzwerkes werden dargestellt. Die Darstellung der FFH-Gebiete erfolgt auf der Grundlage der Gebietsgrenzen der FFH-Grundschutzverordnungen. Die Ansprechpartner sind Melanie Kittel für FFH und Heiner Blischke für SPA.
Die Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) und die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) des NATURA 2000 - Netzwerkes werden dargestellt. Die Darstellung der FFH-Gebiete erfolgt auf der Grundlage der Gebietsgrenzen der FFH-Grundschutzverordnungen. Die Ansprechpartner sind Melanie Kittel für FFH und Heiner Blischke für SPA.
Das Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete festgelegt. Das sind Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert nach § 124 oder § 126 StrlSchG von 300 Bq/m³ überschreitet. Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete wurde am 03. Dezember 2020 im Sächsischen Amtsblatt bekanntgegeben und gilt zum 31. Dezember 2020.
Karte der anerkannten LEADER-Gebiete in der EU-Förderperiode 2023-2027
WMS mit Daten zu Anlagen nach Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (engl. "Industrial Emissions Directive", kurz IED). Unterschieden wird nach den IE-Richtlinien Nr. 1-6, wobei Holz- und Papierherstellung (Nr. 6.1.a und 6.1.b nach IED) sowie Intensivtierhaltung und -aufzucht (Nr. 6.6 nach IED) als Extralayer abgebildet werden.
Der hier bereitgestellte landesweite GIS-Datenbestand umfasst die oberirdischen Haupteinzugsgebiete des sächsischen Gewässernetzes. Diese werden vorwiegend auf Grundlage orografisch bestimmter Wasserscheiden ermittelt. In anthropogen stark überprägten Einzugsgebieten werden weitere Informationen hinzugezogen. Der Datenbestand der oberirdischen Einzugsgebiete basiert auf den Informationen der TK10 (Stand 1995) und wird kontinuierlich auf Grundlage des sächsischen Gewässernetzes, dem DGM2 und Vor-Ort-Kontrollen qualifiziert und ergänzt. Die Hauptflussgebiete in Sachsen von Elbe, Schwarzer Elster, Mulde, Weißer Elster, Spree und Lausitzer Neiße werden aus den Teileinzugsgebieten gebildet. Die Daten sind mit dem beim LfULG geführten Wasserlaufverzeichnis und den GIS-Daten der Fließ- und Standgewässer stimmig. An den Landesgrenzen erfolgen Abstimmungen mit den benachbarten Bundesländern sowie mit der Tschechischen Republik und der Republik Polen.
Flurneuordnungsverfahren im ländlichen Raum
WFS mit Daten aus der aktuellen Lärmkartierung 2022 des Freistaates Sachsen. Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen. Dargestellt werden die Datensätze, jeweils für den Tag (DEN (24 h-Pegel) [L_DEN], d.h. 24-Stunden-Beurteilungspegel (day/evening/night)) und die Nacht (Night (22-6 Uhr) [L_Night]). Datensätze: • Schallpegel Flughafen Leipzig/Halle • Schallpegel Straßenverkehr • Schallpegel Straßenbahn in den Ballungsräumen • Belastetenzahlen Straßenverkehr je Gemeinde • Hotspotanalyse für den Straßenverkehr außerhalb der vier großen Städte
Dokumentation der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Freistaat Sachsen auf der Grundlage des Einführungserlasses zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und des Gesetzes zur Erleichterung des Wiederaufbaus sowie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vom 14.11.2002 sowie des zweiten Gesetzes zur Änderung des SächsWG vom 18.10.2004 Die Überschwemmungsgebiete für die Gewässer I. und II. Ordnung werden nach § 76 WHG ermittelt und nach § 72 SächsWG festgesetzt.
Karte der anerkannten LEADER-Gebiete in der EU-Förderperiode 2023-2027