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  • Risiko Kellervernässung bei dichten Kanälen

  • Abgrenzung des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete für ein 100-jähriges Ereignis liegen für Hase, Düte, Nette und Wilkenbach bereits vor. Das Überschwemmungsgebiet für den Belmer Bach ist bisher nur vorläufig gesichert. Die damit verbundenen Einschränkungen in der Grundstücknutzung sind im Wasserhaushaltsgesetz geregelt (§ 78 WHG).

  • Daten zu Wasserständen und Fließwegen auf der Oberfläche nach einer urbanen Sturzflut

  • Download des Datenbestands "HWRM-RL Karten NRW" als Atom-Feed.

  • In Sachsen sind zum Stichtag 22. Dezember 2018 an Fließgewässerabschnitten mit einer Gesamtlänge von 3583 km Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bestimmt worden, davon 181 km an der Bundeswasserstraße Elbe, 2054 km an Gewässern I. Ordnung und 1348 km an Gewässern II. Ordnung.

  • In Sachsen sind zum Stichtag 22. Dezember 2018 an Fließgewässerabschnitten mit einer Gesamtlänge von 3583 km Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bestimmt worden, davon 181 km an der Bundeswasserstraße Elbe, 2054 km an Gewässern I. Ordnung und 1348 km an Gewässern II. Ordnung.

  • In Sachsen sind zum Stichtag 22. Dezember 2018 an Fließgewässerabschnitten mit einer Gesamtlänge von 3583 km Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bestimmt worden, davon 181 km an der Bundeswasserstraße Elbe, 2054 km an Gewässern I. Ordnung und 1348 km an Gewässern II. Ordnung.