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  • INSPIRE-relevante Datensätze (Tabellen) der Regionaldatenbank Deutschland der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder für Nordrhein-Westfalen

  • Der interaktive Kartendienst „Einwohner NRW - Online-Rechner“ ermöglicht die Schätzung der Einwohnerzahl für frei wählbare Regionen in Nordrhein-Westfalen. Grundlage sind georeferenzierte Bevölkerungszahlen des Zensus 2011 für Nordrhein-Westfalen. Die Anwendung basiert auf einer Rasterkarte, in der die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens in Gitterzellen der Größe von einem Hektar (100 m x 100 m) visualisiert wird. Nutzerinnen und Nutzer können in der Karte den Bereich markieren, für den sie die Einwohnerzahl näherungsweise berechnen lassen wollen. Dafür werden verschiedene Auswahl-Werkzeuge (Kreis, Rechteck bzw. Polygonzüge) angeboten. Neben der geschätzten Einwohnerzahl wird auch die Fläche der betrachteten Region ausgegeben.

  • Über OpenGeodata.NRW können all jene offenen Geodaten der Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden, die als Einzeldatei(en) und/oder vorbereitete(s) Downloadpaket(e) auf einem Webserver bei IT.NRW bereitgestellt werden. OpenGeodata.NRW bildet eine thematisch nach Fachkategorien angelegte Verzeichnisstruktur ab und ermöglicht somit einen schnellen und unkomplizierten Zugriff auf die dort angebotenen Open Data-Produkte.

  • Der Statistikatlas NRW stellt kostenfrei eine Vielzahl von interaktiven Karten mit Daten der amtlichen Statistik (aus der Landesdatenbank NRW) zum Teil bis auf die Gemeindeebene bereit. Der Statistikatlas NRW bietet Informationen zu mehr als 220 Indikatoren an. Diese Indikatoren können sowohl als Karte, als auch in vorgefertigten MS Excel-Dateien abgerufen werden. Die Farbgebung und Klasseneinteilung können auf Basis der Werteverteilung frei gewählt oder programmseitig automatisch gesetzt werden.

  • Das Anwendungsschema für Bereichsbeschränkungs- und Regelungszonen stellt Zonen oder Bereiche dar, die zum Schutz der Umwelt durch Verwaltung, Einschränkung oder Regulierung eingerichtet wurden.

  • Download der Grundstücksmarktdaten NRW als Atom-Feed.

  • Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

  • Das umweltsensible Dauergrünland umfasst Dauergrünland, das am 01.01.2015 als Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Vogelschutz-Gebieten (VSG-Gebieten) bestand. Auf umweltsensiblem Dauergrünland gilt ein absolutes Umwandlungs- und Umbruchverbot. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird bei Bedarf abgerufen.

  • Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden.

  • Dieser WMS Dienst stellt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung mit Angaben zu Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg beauskunftet. * Die Feldesgröße ist die Summe aller Teilfeldflächen eines Bodenschatzes

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