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  • INSPIRE-relevante Datensätze (Tabellen) der Regionaldatenbank Deutschland der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder für Nordrhein-Westfalen

  • Der interaktive Kartendienst „Einwohner NRW - Online-Rechner“ ermöglicht die Schätzung der Einwohnerzahl für frei wählbare Regionen in Nordrhein-Westfalen. Grundlage sind georeferenzierte Bevölkerungszahlen des Zensus 2011 für Nordrhein-Westfalen. Die Anwendung basiert auf einer Rasterkarte, in der die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens in Gitterzellen der Größe von einem Hektar (100 m x 100 m) visualisiert wird. Nutzerinnen und Nutzer können in der Karte den Bereich markieren, für den sie die Einwohnerzahl näherungsweise berechnen lassen wollen. Dafür werden verschiedene Auswahl-Werkzeuge (Kreis, Rechteck bzw. Polygonzüge) angeboten. Neben der geschätzten Einwohnerzahl wird auch die Fläche der betrachteten Region ausgegeben.

  • Über OpenGeodata.NRW können all jene offenen Geodaten der Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden, die als Einzeldatei(en) und/oder vorbereitete(s) Downloadpaket(e) auf einem Webserver bei IT.NRW bereitgestellt werden. OpenGeodata.NRW bildet eine thematisch nach Fachkategorien angelegte Verzeichnisstruktur ab und ermöglicht somit einen schnellen und unkomplizierten Zugriff auf die dort angebotenen Open Data-Produkte.

  • Der Statistikatlas NRW stellt kostenfrei eine Vielzahl von interaktiven Karten mit Daten der amtlichen Statistik (aus der Landesdatenbank NRW) zum Teil bis auf die Gemeindeebene bereit. Der Statistikatlas NRW bietet Informationen zu mehr als 220 Indikatoren an. Diese Indikatoren können sowohl als Karte, als auch in vorgefertigten MS Excel-Dateien abgerufen werden. Die Farbgebung und Klasseneinteilung können auf Basis der Werteverteilung frei gewählt oder programmseitig automatisch gesetzt werden.

  • Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

  • Festsetzung der Kulisse aufgrund der besonders nitrat-belasteten Roten Grundwasserkörper des 1. und 2. BWP (Bewirtschaftungsplan) abzüglich bestehender Wasserkooperationsgebiete gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des Landes NRW i.d.F.v. 29.10.2015 2 E) zur Förderung des Anbaus von Zwischenfrüchten. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.

  • Alle Schläge, die mit einem echten Grünlandcode versehen sind, unabhängig davon, ob die Fünfjährigkeit erreicht ist. Dauergrünlandschläge gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

  • WMS-Dienst für BORIS-NRW mit Immobilienrichtwerten, Bodenrichtwertzonen und der Verfügbarkeit ab 2011. Nutzen Sie beim Aufruf immer den Parameter TIME (Beispiel-Syntax TIME=2019-01-01), um die Immobilienrichtwerte eines speziellen Jahrgangs anzufragen. Die Immobilienrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres ermittelt. Aus allen verfügbaren Immobilienrichtwerten wird ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet.

  • Feldblöcke, die aufgrund ihres Winderosionsrisikos Bewirtschaftungsauflagen unterliegen (gemäß Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen – Landeserosionsschutzverordnung – LESchVO NRW). Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.

  • Darstellung von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, für die die antragstellenden Betriebe je nach Stärke der Benachteiligung (EMZ) Ausgleichszulagen erhalten können. Gemeinden und Gemarkungen in benachteiligten Gebieten gemäß der VO (EU) 1305/2013, Artikel 31 und 32 und der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) i.d.F.v. 1.6.2015. Der aktuelle Datenbestand wird jährlich abgerufen.