INSPIRE-relevante Datensätze (Tabellen) der Regionaldatenbank Deutschland der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder für Nordrhein-Westfalen
Über OpenGeodata.NRW können all jene offenen Geodaten der Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden, die als Einzeldatei(en) und/oder vorbereitete(s) Downloadpaket(e) auf einem Webserver bei IT.NRW bereitgestellt werden. OpenGeodata.NRW bildet eine thematisch nach Fachkategorien angelegte Verzeichnisstruktur ab und ermöglicht somit einen schnellen und unkomplizierten Zugriff auf die dort angebotenen Open Data-Produkte.
Der Statistikatlas NRW stellt kostenfrei eine Vielzahl von interaktiven Karten mit Daten der amtlichen Statistik (aus der Landesdatenbank NRW) zum Teil bis auf die Gemeindeebene bereit. Der Statistikatlas NRW bietet Informationen zu mehr als 220 Indikatoren an. Diese Indikatoren können sowohl als Karte, als auch in vorgefertigten MS Excel-Dateien abgerufen werden. Die Farbgebung und Klasseneinteilung können auf Basis der Werteverteilung frei gewählt oder programmseitig automatisch gesetzt werden.
Der interaktive Kartendienst „Einwohner NRW - Online-Rechner“ ermöglicht die Schätzung der Einwohnerzahl für frei wählbare Regionen in Nordrhein-Westfalen. Grundlage sind georeferenzierte Bevölkerungszahlen des Zensus 2011 für Nordrhein-Westfalen. Die Anwendung basiert auf einer Rasterkarte, in der die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens in Gitterzellen der Größe von einem Hektar (100 m x 100 m) visualisiert wird. Nutzerinnen und Nutzer können in der Karte den Bereich markieren, für den sie die Einwohnerzahl näherungsweise berechnen lassen wollen. Dafür werden verschiedene Auswahl-Werkzeuge (Kreis, Rechteck bzw. Polygonzüge) angeboten. Neben der geschätzten Einwohnerzahl wird auch die Fläche der betrachteten Region ausgegeben.
Festsetzung der Kulisse aufgrund der besonders nitrat-belasteten Roten Grundwasserkörper des 1. und 2. BWP (Bewirtschaftungsplan) abzüglich bestehender Wasserkooperationsgebiete gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des Landes NRW i.d.F.v. 29.10.2015 2 E) zur Förderung des Anbaus von Zwischenfrüchten. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
Darstellung von besonders schutzwürdigen Flächen mit weiteren Bewirtschaftungseinschränkungen. Diese sind "Verzicht der Nachsaat", "Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln", "Einschränkung der Frühjahrsbearbeitung", "Beschränkung auf zweimalige Mahd". Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden.
Download des Datenbestands "Kindertageseinrichtungen in NRW" als Atom-Feed.
Dieser WMS Dienst stellt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung mit Angaben zu Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg beauskunftet. * Die Feldesgröße ist die Summe aller Teilfeldflächen eines Bodenschatzes