Der Datensatz beinhaltet Daten aller derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten (Haithabu und Danewerk). Die Schutzzonen sind nach §§ 10 und 24 DSchG SH 2015 in einer Denkmalliste verzeichnet. Die Denkmallisten und die darauf basierenden Schutzflächenkartierungen sind nicht abschließend. Bei allen Vorhaben, Maßnahmen und alle beeinträchtigenden oder gefährdenden Maßnahmen in Welterbestätten ist eine Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein bzw. der unteren Denkmalschutzbehörden nach §§ 4 und 12 DSchG SH 2015 erforderlich. Ausführliche Informationen sowie Zugang zu den Denkmallisten erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.htm *Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) vom 30. Dezember 2014, GVOBl. Schl.-H. Ausgabe 29. Januar 2015
DANord Kartendarstellung des Themas Wärme und Wärmebedarf in Schleswig-Holstein.
BPlan Nr. der Gemeinde Wattenbek
BPlan Nr. GC45715098 der Gemeinde Marne
BPlan Nr. GC428346 der Gemeinde Groß Wittensee
BPlan Nr. GC1671257 der Gemeinde Eddelak
BPlan Nr. GC453442 der Gemeinde Nübbel
BPlan Nr. GC428375 der Gemeinde Owschlag
BPlan Nr. GC428372 der Gemeinde Owschlag
BPlan Nr. GC47581435 der Gemeinde Brügge