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  • Der Datensatz beinhaltet Daten aller derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten (Haithabu und Danewerk). Die Schutzzonen sind nach §§ 10 und 24 DSchG SH 2015 in einer Denkmalliste verzeichnet. Die Denkmallisten und die darauf basierenden Schutzflächenkartierungen sind nicht abschließend. Bei allen Vorhaben, Maßnahmen und alle beeinträchtigenden oder gefährdenden Maßnahmen in Welterbestätten ist eine Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein bzw. der unteren Denkmalschutzbehörden nach §§ 4 und 12 DSchG SH 2015 erforderlich. Ausführliche Informationen sowie Zugang zu den Denkmallisten erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.htm *Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) vom 30. Dezember 2014, GVOBl. Schl.-H. Ausgabe 29. Januar 2015

  • Dieser Dienst stellt ins INSPIRE-Datenmodell Schutzgebiete transformierte Daten (Kulturdenkmale nach §2 des Denkmalschutzgesetzes Sachsen-Anhalt) bereit.

  • Dieser Downloaddienst stellt Daten zum INSPIRE-Thema Schutzgebiete der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit.

  • Dieser Downloaddienst stellt Daten zum INSPIRE-Thema Schutzgebiete in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit.

  • Darstellungsdienst Festgesetzte Ueberschwemmungsgebiete im Land Brandenburg. Bitte beachten Sie die Links zu den Nutzungsbedingungen (siehe AccessConstraints) sowie zu Metainformationen und Download (https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/geoinformationen/).

  • Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1.aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2.wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.

  • Downloaddienst (ATOM-Feed) mit den Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Nienburg/Weser. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist (§ 26 BNatSchG).

  • Naturschutzgebiete im Landkreis Grafschaft Bentheim

  • Downloaddienst (WFS) mit den Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Nienburg/Weser. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist (§ 26 BNatSchG).

  • Naturdenkmale im Kreis Plön, geschützt durch Kreisverordnung

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