Zur Stabilisierung des Hochwasserschutzes der Stadtrandbereiche der Stadt Demmin wurde der Neubau eines Hochwasserschutzdeiches erforderlich, der den besiedelten Bereich vor dem Peenehochwasser schützen soll. Der Deichneubau wurde sehr eng an die zu schützenden bebauten Bereiche mit dem Ziel herangeführt, die Polderfläche erheblich zu reduzieren und somit langfristig die Betriebskosten zu minimieren. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung untersuchte die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG mittels vier Varianten.
Deichzustandsanalyse (DZA) und HSA-Erfassung - Deich - Deich mit statisch wirksamer Innendichtung - Hochwasserschutzwand - mobiles Hochwasserschutzsystem - Gebäude in Hochwasserschutzlinie Basis: terrestrische Vermessung sowie bei älteren Anlagen Digitalisierung auf Basis TK10
Übersicht der Deichrampen am Weserdeich im Bereich Dreye bis Hoya auf Basis AK5 ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
Hochwasserschutzanlagen
Der Dienst zeigt die Lage von Hochwasserschutzeinrichtungen an. Diese umfassen Anlagen verschiedener Bauweisen, wie z. B. ortsfeste Deiche und Hochwasserschutzmauern oder mobile Dammbalkensysteme, die nur im Hochwasserfall aufgestellt werden. Ebenfalls eingeschlossen sind Kombinationen aus Hochwasserschutzmauern und mobilen Dammbalken, die im Hochwasserfall geschlossen werden. Maximale Bildgröße: 4096 x 4096 Pixel.
Deichzustandsanalyse (DZA) und HSA-Erfassung - Deich - Deich mit statisch wirksamer Innendichtung - Hochwasserschutzwand - mobiles Hochwasserschutzsystem - Gebäude in Hochwasserschutzlinie Basis: terrestrische Vermessung sowie bei älteren Anlagen Digitalisierung auf Basis TK10
Deichzustandsanalyse (DZA) und HSA-Erfassung - Deich - Deich mit statisch wirksamer Innendichtung - Hochwasserschutzwand - mobiles Hochwasserschutzsystem - Gebäude in Hochwasserschutzlinie Basis: terrestrische Vermessung sowie bei älteren Anlagen Digitalisierung auf Basis TK10
Digitales Geländemodell Küstengefährdung Mecklenburg-Vorpommern
Die vorliegende Richtlinie steht in enger Verbindung mit der Richtlinie "Vermessungsrichtlinie und digitale Datenformate" (3-7/2009). Diese ist Grundlage aller Vermessungsaufträge, die durch die mit Küstenschutzaufgaben betrauten Umweltbehörden seit Juli 2009 ausgelöst werden. Die Vorgaben dieser Richtlinie gelten für die Abgabe aller digitaler Daten, Karten und Abbildungen aus aktuellen Vermessungsaufträgen, Planungen und Konstruktionen sowie Geoinformationsanwendungen in den gültigen geodätischen Bezugssystemen. Die Übernahme historischer Daten vor dem Juli 2009 von Dritten sowie die Übergabe von Altdaten und Altvermessungen vor dem Juli 2009 an Dritte (z.B. durch die Dokumentationsstelle des StALU Mittleres Mecklenburg) kann in den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Koordinatensystemen erfolgen. Die Transformation der Daten in die neuen amtlichen Systeme muss eigenständig durch den jeweiligen Empfänger vorgenommen werden.