Die Kartierung dient zur Umschreibung und Festlegung von Biotopen und deren Schutz entsprechend § 32 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes sowie der Darstellung der geografischen Verbreitung von Lebensraumtypen entsprechend der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie.
Die Kartierung dient zur Umschreibung und Festlegung von Biotopen und deren Schutz entsprechend § 32 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes sowie der Darstellung der geografischen Verbreitung von Lebensraumtypen entsprechend der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie.
Darstellung von nicht öffentlichen Landschaftsdaten im Kreisgebiet Heinsberg. Der Kartendienst beinhaltet Biotop- und Kompensationsflächen sowie Auflagen zur Bepflanzung. Es werden zwei inhaltlich identische Dienste bereitgestellt: Landschaft_amt und Landschaft_kreis, die sich lediglich in der Ausgestaltung des FeatureInfos unterscheiden (Details unter Zugriff).
Biotopkartierung
Auf Flurstücken digitalisierte Flächen, die durch Feldbegehungen kartiert worden sind. Sach- und flurstücksbezogene Daten sind in der Datenbank BioToP hinterlegt. Nutzungsbeschränkungen: Flächen ohne Eigentümermitteilung und Vorkommen gefährdeter Arten, die nicht veröffentlicht werden