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  • Die Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf werden in 5 Kategorien unterschieden: großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen, gewerbliche Infrastruktureinrichtungen, ASB-GE-Bereiche gemäß Regionalplan, kleinteilige geschlossene Gewerbeareale und Entwicklungszonen gemischter Nutzungen. Sie dienen der Sicherung der Gewerbeflächen besonders für die klassischen Branchen.

  • Die Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf werden in 5 Kategorien unterschieden: großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen, gewerbliche Infrastruktureinrichtungen, ASB-GE-Bereiche gemäß Regionalplan, kleinteilige geschlossene Gewerbeareale und Entwicklungszonen gemischter Nutzungen. Sie dienen der Sicherung der Gewerbeflächen besonders für die klassischen Branchen.

  • Dieser Datensatz enthält die Gewerbe- und Industrieflächen des Gewerbemietspiegels der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Jahr 2023.

  • Allgemeine Informationen über FISF: Im Laufe des Jahres 2003 wurde der Bereich Forstwirtschaft aus dem DIM (Daten- und Informationssystem des MUNLV) ausgegliedert und wird seither als separates Fachinformationssystem Forstwirtschaft (FISF) weitergeführt. Die entscheidungsrelevanten Daten werden in regelmäßigen Abständen von den Datenführenden Stellen an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) übermittelt. Dort, wo die Möglichkeit besteht, wird auf die Fachdatensammlungen der datenführenden Stellen unmittelbar zugegriffen. Das LDS stellt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb des FISF zur Verfügung. Es speichert die Daten - soweit erforderlich - in die Datenbank ein und ist verantwortlich für die Steuerung des Betriebsablaufs. Folgende Anwendungen sind im Fachinformationssystem Forstwirtschaft (FISF) enthalten: - Waldschadenserhebung - Rohholzstatistik - Holzeinschlagursachen

  • Dieser Datensatz enthält die Gewerbe- und Industrieflächen des Gewerbemietspiegels der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Jahr 2022.

  • Dienst zur Visualisierung der Behördenstandorte in Rheinland-Pfalz.:Neben der Erfüllung der ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben fungieren die Kammern als Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Auch besitzen sie Satzungsgewalt welche personell auf ihre Mitglieder und sachlich auf ihren Aufgabenkreis beschränkt ist. Der Staat hat die Aufsicht (Staatsaufsicht) über die Kammer.

  • Ziel im Regionalplan. Die Erweiterungsfläche für den Industriestandort Böhlen-Lippendorf ist als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe in der Karte 14 „Raumnutzung“ ausgewiesen. Die Gemeinden sollen vor der Neuausweisung gewerblicher Bauflächen industrielle und gewerbliche Altstandorte nachnutzen, ihre bereits baurechtlich genehmigten Gewerbegebiete auslasten sowie bei Bedarf verstärkt interkommunale Gewerbegebiete entwickeln. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)

  • Thematische Karten zum Ausbaugewerbe. Nachgewiesen werden Betriebe und Beschäftigte je 10.000 Einwohner; Umsatz im Ausbaugewerbe. in %.:Betriebe des Ausbaugewerbes, je 10.000 Einwohner, Kreisebene

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