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  • Dieser Datensatz enthält den Gewerbemietspiegel der Gewerbe- und Industrieflächen im Stadtgebiet Düsseldorf.

  • Allgemeine Informationen über FISF: Im Laufe des Jahres 2003 wurde der Bereich Forstwirtschaft aus dem DIM (Daten- und Informationssystem des MUNLV) ausgegliedert und wird seither als separates Fachinformationssystem Forstwirtschaft (FISF) weitergeführt. Die entscheidungsrelevanten Daten werden in regelmäßigen Abständen von den Datenführenden Stellen an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) übermittelt. Dort, wo die Möglichkeit besteht, wird auf die Fachdatensammlungen der datenführenden Stellen unmittelbar zugegriffen. Das LDS stellt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb des FISF zur Verfügung. Es speichert die Daten - soweit erforderlich - in die Datenbank ein und ist verantwortlich für die Steuerung des Betriebsablaufs. Folgende Anwendungen sind im Fachinformationssystem Forstwirtschaft (FISF) enthalten: - Waldschadenserhebung - Rohholzstatistik - Holzeinschlagursachen

  • Dienst zur Visualisierung der Behördenstandorte in Rheinland-Pfalz.:Neben der Erfüllung der ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben fungieren die Kammern als Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Auch besitzen sie Satzungsgewalt welche personell auf ihre Mitglieder und sachlich auf ihren Aufgabenkreis beschränkt ist. Der Staat hat die Aufsicht (Staatsaufsicht) über die Kammer.

  • Dieser Dienst enthält den Gewerbemietspiegel der Landeshauptstadt Düsseldorf.

  • Grundsatz im Regionalplan. Das Gebiet zur Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben mit überRegionaler Bedeutung Zinna ist als Vorbehaltsgebiet Industrie und Gewerbe in der Karte 14 „Raumnutzung“ ausgewiesen. Durch die Bereitstellung, Weiterentwicklung und Profilierung von Aus- und Weiterbildungszentren, Forschungseinrichtungen, Technologietransferstellen und Gründerzentren sollen günstige Rahmenbedingungen für betriebliche Neugründungen, Ansiedlungen und betriebliche Umstrukturierungen geschaffen werden. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)

  • Ziel im Regionalplan. Die Erweiterungsfläche für den Industriestandort Böhlen-Lippendorf ist als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe in der Karte 14 „Raumnutzung“ ausgewiesen. Die Gemeinden sollen vor der Neuausweisung gewerblicher Bauflächen industrielle und gewerbliche Altstandorte nachnutzen, ihre bereits baurechtlich genehmigten Gewerbegebiete auslasten sowie bei Bedarf verstärkt interkommunale Gewerbegebiete entwickeln. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)

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