Wasserrahmenrichtlinie
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Die Internetplattform „WasserBLIcK“ wird gemeinsam von den obersten Wasserbehörden des Bundes und der Länder betrieben. „WasserBLIcK“ dient in erster Linie der Information und Kommunikation innerhalb der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland. Eine besondere Unterstutzung erfährt die Implementierung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und das damit verbundene Datenmanagement und Berichtswesen. Zu diesem Zweck werden Daten im „WasserBLIcK“ durch eine Zugangskennung geschützt. Der Zugang zum Extranet der Wasserwirtschaftverwaltungen (WWV-intern) ist erst nach Registrierung am System möglich. Darüber hinaus haben Vertreter der Wasserwirtschaft und wasserwirtschaftlich interessierte Personen und Gruppen die Möglichkeit den Service der Plattform zu nutzen. Zum Teil sind Informationen damit öffentlich zugänglich. Das Informationsangebot in der Plattform wird ausschließlich von außen bereitgestellt. Weder die Beiträge aus den Verwaltungen noch die Beiträge aus der Kreisen der interessierten Öffentlichkeit werden an zentraler Stelle redaktionell bearbeitet.
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Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung nach Wasserrahmenrichtlinie für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 gemäß Anlage 8 OGewV Differenzierung in Ubiquitäre und Sonstige Stoffe
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Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung nach Wasserrahmenrichtlinie für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 gemäß Anlage 8 OGewV Differenzierung in Ubiquitäre und Sonstige Stoffe
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Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper nach Wasserrahmenrichtlinie für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 nach Anlage 8 OGewV Ubiquitäre Stoffe (Stoffe 5,21,28,30,35,37,43,44 nach Anlage 8 OGewV 2016) kommen per Definition flächendeckend vor.
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Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper nach Wasserrahmenrichtlinie für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 nach Anlage 8 OGewV Sonstige Stoffe (alle Stoffe außer Stoffnummern 5,21,28,30,35,37,43,44 nach Anlage 8 OGewV 2016)
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Messstellen gemäß Anlage 10 OGewV zur Bewertung des Zustands der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
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Bewirtschaftungsziele der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung nach WHG § 29,30 für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 Ökologie in Karte dargestellt, Chemie nur attributiv zugänglich (weil für alle WK gleiche Ziele und Ausnahmen)
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Bewirtschaftungsziele der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung nach WHG § 29,30 für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027; In Karte dargestellt Ökologie; keine Layer für Chemie, da in allen WK gleiche Ziele und Fristen, attributiv aufrufbar
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Der ökologische Zustand der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung nach Wasserrahmenrichtlinie gemäß Anlage 4 OGewV gültig für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
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