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  • Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Nationalpark Kellerwald - Edersee, in Hessen - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus Download Link aus einem Metadatensatz generiert

  • Der Dienst umfasst Nationalparke nach §24 BNatSchG im Landkreis Vorpommern-Rügen.

  • Außengrenze des Nationalparks Schwarzwald

  • Nationalpark "Sächsische Schweiz", rechtskräftiges Schutzgebiet nach Naturschutzrecht für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Maßstab 1:25000

  • Vogel-, Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiete, Naturparke, Nationales Naturmonument, Nationalpark, Biosphärenreservat von Hessen:Nationalpark Kellerwald - Edersee, in Hessen

  • Die Abgrenzung der Wildschutzgebiete (Jagdruhezonen) gemäß § 3 Abs. 1 der NLPJagdVO M-V vom 08.12.2010 (in Kraft vom 01.04.2011 bis 31.03.2016) und der Küstenvogelbrutgebiete gemäß § 4 der NLPJagdVO M-V vom 08.12.2010 (in Kraft vom 01.04.2011 bis 31.03.2016) erfolgte im wesentlichen vor dem Hintergrund der DTK10 des LAiV M-V (Aktualität 1/04 bis 12/05). Zum Teil wurde auch die Flurstücksabgrenzung der ALK genutzt. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Nationalpark-Jagdverordnung“ vom 17.02.2016 erfolgten Aktualisierungen: • Wildschutzgebiet (Jagdruhezone) „Darßer Ort“ – Änderung (Vergrößerung) • Küstenvogelbrutgebiet „Borner Bülten“ – gestrichen • Küstenvogelbrutgebiet „Fährinsel“ – neu Die zeitliche Beschränkung der Gültigkeit (bis 31.03.2016) wurde aufgehoben.

  • Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten des grenzüberschreitenden Nationalparks Hunsrück-Hochwald dar.:Darstellung der Flurgrenzen und den dazugehörigen Gemarkungen im Nationalpark.

  • Umring des Nationalparks Schwarzwald Nationalparke sind nach § 24 Bundesnaturschutzgesetz "rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, 2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen und 3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen".