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  • Erloschene Bergbauberechtigungen auf Erze geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, ehemalige Betriebsflächen).- Die Karte zeigt die erloschenen Bergbauberechtigungen auf Erze (mit Ausnahme der Erlaubnisfelder). - Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau

  • Erloschene Bergbauberechtigungen auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer) geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Altbohrungen, ehemalige Betriebsflächen und Leitungstrassen).- Die Karte zeigt die erloschenen Bergbauberechtigungen auf Kohlenwasserstoffe (mit Ausnahme der Erlaubnisfelder). - Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau

  • Für Erze als bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Bergbaurechten fort. - Die Karte zeigt die bestehenden Bergbauberechtigungen auf Erze. - Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau

  • Für Salze und Sole als bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum fort. - Die Karte zeigt die bestehenden Bergbauberechtigungen auf Salze. - Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau

  • Für Erdwärme als bergfreier Bodenschatz im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). - Die Karte zeigt die erloschenen Bergbauberechtigungen auf Erdwärme (mit Ausnahme der Erlaubnisfelder). - Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau

  • Der Bergbau und alle mit dem Bergwerksbetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen der staatlichen Bergaufsicht des Wirtschaftsministeriums in Stuttgart sowie des LGRB, Ref. 97 Landesbergdirektion in Freiburg. Die Karte zeigt ausgewählte Themen aus dem Fachbereich. Aktuell sind dies die Themen (Alt-)Bergbau, Seilbahnen und Besucherbergwerke. Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau

  • Für Gips, Anhydrit und Kohlensäure, für die nach geltendem Recht keine öffentlich-rechtlichen Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung und Gewinnung mehr erteilt werden, bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum fort. - Die Karte zeigt die bestehenden Bergbauberechtigungen auf sonstige Bodenschätze. - Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau

  • RISBinBW informiert über die Lage aktiver Bergbaubetriebe in Baden-Württemberg sowie über Gebiete, in denen mit Relikten des alten Bergbaus früherer Jahrhunderte zu rechnen ist. In RISBinBW hinterlegt sind auch die öffentlich-rechtlichen Bergbauberechtigungen für Bodenschätze, deren Nutzung dem Grundeigentum entzogen ist. Darüber hinaus enthält RISBinBW die Lokationen ungenutzter künstlicher Hohlräume, die nicht bergbaulichen Ursprungs sind. In RISBinBW sind Bergbauinformationen mit einer Auflösung der Landesfläche in Kacheln von 0,25 km² - entsprechend 500 m Seitenlänge - hinterlegt. Die Bergbauinformationen liefern Anhaltspunkte für mögliche Konflikte mit bergbaulichen Belangen und Gefahren aus dem Untergrund. Aus Gründen des Datenschutzes sind diese Informationen nicht unmittelbar abrufbar, sondern werden Berechtigten auf konkrete Anfrage zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen/RISBinBW

  • Erloschene Bergbauberechtigungen auf Salze und Sole geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen). - Die Karte zeigt die erloschenen Bergbauberechtigungen auf Salze (mit Ausnahme der Erlaubnisfelder). - Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau

  • Erloschene Bergbauberechtigungen auf Gips, Anhydrit und Kohlensäure geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, Halden). - Die Karte zeigt die erloschenen Bergbauberechtigungen auf sonstige Bodenschätze. - Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau

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