Straße
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Der amtliche Stadtplan als Faltplan mit Suchregister und Straßenverzeichnis
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Gemeindestraßen, die vom Landratsamt durch Verordnung als Gemeindeverbindungsstraßen anerkannt sind
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Schallimmissionsprognose Straßenverkehrslärm für das Stadtgebiet gem. DIN18005/RLS90 – berücksichtigte Straßen-Brücken
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Schallimmissionsprognose Straßenverkehrslärm für das Stadtgebiet gem. DIN18005/RLS90 – berücksichtigte Gebäude
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Als Straßen gelten befestigte, dem allgemeinen Verkehr dienende Verkehrswege. Die Straße umfasst den Straßenkörper einschließlich der in Unterführungen (im Tunnel) verlaufenden Abschnitte. Enthalten ist das klassifizierte Straßennetz mit einer vollständigen Erfassung der Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen (ohne Gemeindestraßen). Die Bundesautobahnen werden von der Autobahn GmbH geführt und sind dort zu beziehen.
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Schallimmissionsprognose Straßenverkehrslärm für das Stadtgebiet gem. DIN18005/RLS90 – Lichtsignalanlagen (mit Berücksichtigung der Nachtabschaltung)
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Schallimmissionsprognose Straßenverkehrslärm für das Stadtgebiet gem. DIN18005/RLS90
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Dieser WMS-Darstellungsdienst enthält die Zählstellenbereiche der Straßenverkehrszählung 2010 (SVZ) für die öffentlichen Straßen der Straßenklassen Bundesautobahn, Bundesstraße und Landesstraße, die innerhalb des Bundeslandes Niedersachsen liegen. Die Straßenverkehrszählung wird turnusmäßig alle 5 Jahre durchgeführt.
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Schallimmissionsprognose Straßenverkehrslärm für das Stadtgebiet gem. DIN18005/RLS90 – Lichtsignalanlagen (mit Berücksichtigung der Nachtabschaltung)
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Netzknoten sind sämtliche plangleiche (höhengleiche) und planfreie (höhenungleiche) Knotenpunkte, die sich aus der verkehrlichen Verknüpfung zweier oder mehrerer Straßen des klassifizierten Straßennetzes untereinander ergeben. In Sonderfällen (Landesgrenze, Straßenende, -beginn) können fiktive Netzknoten erforderlich werden. (siehe ASB) Enthalten sind Netzknoten der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen überörtlichen Straßen, d.h. Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, ohne Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen.
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